FAQ
Bewerbung und Einschreibung
Nein, der Bachelor in Betriebswirtschaftslehre ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang (Orts-NC).
Informationen über den Numerus Clausus vergangener Semester finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die NC-Werte werden immer retrospektiv ermittelt, so dass sie nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft für die Zulassungswerte des zukünftigen Wintersemesters haben.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:
- 20% - gesetzliche Abiturbestenquote
- 80% - ADH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschulen)
- 20% - Abiturbestenquote
- 80% - Punktwert aus den Kriterien Abiturergebnis und Wartezeit
Die Bewerbung für den Bachelor in Betriebswirtschaftslehre erfolgt über zwei miteinander verzahnte Portale:
- das „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung UND
- das Bewerberportal der HHU.
Ein Erklärvideo zur Bewerbung und Studienplatzvergabe für Studiengänge mit Orts-NC finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zu Bewerbungen ohne Abitur, Sonderanträgen, minderjährigen Bewerber*innen und Zweitstudienbewerber*innen erhalten Sie auf der Seite der HHU.
Die Bewerbungsfrist, für den ausschließlich im Wintersemester startenden Studiengang, ist jeweils vom 02.05. bis 15.7. eines jeden Jahres.
Ja, der Online Mathematik Brückenkurs (OMB) erlaubt eine optimale Vorbereitung auf die Mathematikanforderungen im ersten Studiensemester aller Studiengänge mit mathematischen Pflichtkursen. Zudem ist der Online Mathmatik Brückenkurs Zulassungsvoraussetzung für die Modulabschlussprüfung von BM00 und der Abschluss muss dem Modulverantwortlichen nachgewiesen werden.
SCHRITT 1:
Um sich als Orts- oder Fachwechsler für ein höheres Fachsemester bewerben zu können, muss zunächst eine Einstufung des Fachsemesters vom Prüfungsausschuss vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das höhere Fachsemester endet am
- 15.09. für das Wintersemester
- 15.03. für das Sommersemester
Entsprechend muss ein Antrag auf Einstufung bis spätestens 21 Tage vor Bewerbungsschluss beim Prüfungsausschuss gestellt werden, um die rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können.
Alle Informationen bezüglich der Einstufung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.
Wichtige Unterlagen: Antrag auf Einstufung
SCHRITT 2:
Im Falle eines positiven Einstufungsbescheides erfolgt die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung.
SCHRITT 3:
Nach erfolgreicher Einstufung und nach Annahme und Zulassung können Sie einen Anerkennungsantrag beim Prüfungsausschuss stellen, um Ihre bisherigen Leistungen anrechnen zu lassen.
Wichtige Unterlagen: Antrag auf Anerkennung
Bitte beachten: Der Studiengang BWL an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist auch in höheren Semestern zulassungsbeschränkt. Erfahrungsgemäß übersteigt die Nachfrage deutlich die Anzahl der wenigen verfügbaren Plätze, weshalb eine positive Einstufungsüberprüfungs keinesfalls einen Studienplatz garantiert. Aus diesem Grund wird empfohlen sich gleichermaßen über Hochschulstart auf das erste Fachsemester zu bewerben und sich anschließend einzelne Leistungen anrechnen zu lassen.
Ein Studienplatztausch ist an deutschen Universitäten generell möglich, unterliegt aber strengen Bestimmungen: So kann Ihr Studienplatztausch nur dann genehmigt werden, wenn die Tauschpartner endgültig an einer deutschen Hochschule im gleichen Fach und im gleichen Fachsemester eingeschrieben sind.
Ferner sollten Sie im Besitz der gleichen Leistungsnachweise sein.
Sollten Sie einen Tauschpartner gefunden haben, müssen Sie an beiden beteiligten Hochschulen einen Tauschantrag stellen.
Nein, bereits absolvierte Ausbildungen, Praktika o.ä. werden bei der Bewerbung nicht berücksichtigt.
Eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr werden Ihnen jedoch als Wartesemester angerechnet, sofern sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung absolviert wurden und Sie in dieser Zeit nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Wartesemester werden im Bewerbungsverfahren durch Ihre Angaben ermittelt.
Sofern Sie die allgemeine Hochschulreife in Deutschland erhalten haben, müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen.
Richtlinien für Studieninteressierte aus dem (EU-)Ausland entnehmen Sie bitte hier.
Bei internationalen Studienbewerber*innen wird beim Bewerbungsverfahren nach dem Herkunftsland unterschieden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie hier:
Prüfungsangelegenheiten
Sie können sich über das Studierendenportal unter dem Punkt "Prüfungsanmeldung" für neue Prüfungen anmelden.
Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Bestätigungsnachricht an Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse verschickt.
Es ist auf eine fristgerechte Anmeldung im Anmeldungszeitraum zu achten, da eine nachträgliche Anmeldung systembedingt nicht möglich ist.
Bei den Anmeldefristen für die Prüfungen handelt es sich um Ausschlussfristen. Eine nachträgliche Anmeldung nach Ende der Frist ist systembedingt unter keinen Umständen möglich. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig, aber spätestens einen Tag vor Ende der Frist anzumelden, um ggf. technische Probleme (bspw. Ausfall des WLAN-Netzwerks) zu vermeiden.
Abmeldungen sind bis zu sieben Tage vor Prüfungsdatum ohne Angabe von Gründen über das Studierendenportal unter dem Punkt "Prüfungsanmeldung" möglich.
Danach kann nur noch aufgrund von krankheitsbedingten Gründen von der Prüfung zurückgetreten werden. Dieser Tatbestand muss jedoch unverzüglich der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) per E-Mail () angezeigt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Für den Nachweis ist zwingend das Formular der Fakultät zu nutzen und innerhalb von vier Kalendertagen im Original nachzureichen.
Bitte beachten Sie, dass alle anderen Bescheinigungen/Atteste nicht anerkannt werden.
Sie haben pro Modul drei Prüfungsversuche, d.h. zwei Wiederholungsversuche.
Bitte beachten Sie, dass der zweite Wiederholungsversuch, d.h. der insgesamt dritte Versuch, innerhalb von 15 Monaten nach dem ersten Wiederholungsversuch unternommen und bestanden werden muss. Andernfalls werden Sie exmatrikuliert.
Nein. Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen.
Ausnahmen:
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen.
- Wenn die Beurlaubung aufgrund der Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen erfolgt.
(Vgl. §48 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen)
Die Prüfungsordnung 2016 für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre wird mit Ablauf des Sommersemesters 2024 eingestellt. Dies bedeutet, dass Sie alle Prüfungsleistungen einschließlich Ihrer Abschlussarbeit bis zum 30.09.2024 abgelegt haben müssen. Andernfalls werden Sie in die dann gültige Prüfungsordnung umgeschrieben.
Die Amtliche Bekanntmachung dazu finden Sie hier.
Während des Studiums
Das Modul "Intradisziplinäre Studien" bietet den Studierenden die Gelegenheit fach- und fakultätsübergreifende Lehrveranstaltungen zu besuchen und durch das Kennenlernen neuer, teils komplementärer Wissensgebiete die eigenen Fachgrenzen im intradisziplinären Diskurs zu erweitern.
Die Kurse, die sie im Rahmen des Moduls BI00 belegen können, werden von der Studierendenakademie ganzjährig und häufig auch in Blockveranstaltungen in den Semesterferien angeboten. Eine Übersicht über die im jeweiligen stattfindenden Kurse im aktuellen Programmheft der Studierendenakademie oder spezifisch für Studierende der Wirtschaftswissenschaften im LSF unter: "Lehrveranstaltungen Semster X/Y --> Studierendenakademie - Für Studierende aller Fakultäten --> Angebot für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät"
Bitte beachten Sie bei der Belegung folgendes:
- Kurse, die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät selbst angeboten werden, können nicht belegt werden.
- In den jeweiligen Kurse muss eine Modulabschlussprüfung stattfinden.
- Sie müssen in Summe mindestens 3 ECTS absolvieren, d.h. 1 Kurs mit 3 ECTS (z.B. Informatik für Nicht-Informatiker oder Jura für Nicht-Juristen) oder 2 Kurse mit je 2 ECTS (z.B. 1 Sprachkurs + 1 Kurs im Bereich Study Skills)
Die ausführliche Modulbeschreibung finden Sie hier.
Auch als bereits eingeschriebener Student gelten bei einer Bewerbung für das Bachelorstudium der BWL oder der VWL weiterhin Zulassungsbeschränkungen. Es bestehen folgende Möglichkeiten für einen Fachwechsel:
1. Bewerbung für das erste Fachsemester der VWL/BWL über Hochschulstart und das Bewerbungsportal der HHU. Bei erfolgreicher Zulassung besteht dann die Möglichkeit sich beim Prüfungsausschuss bisher erbrachte Studienleistungen anrechnen zu lassen und einen offiziellen Fachwechsel vorzunehmen.
Wichtig: Informationen zur Anerkennung von erbrachten Leistungen
2. Bewerbung für ein höheres Fachsemester der VWL/BWL.
Ablauf:
a. Einstufungsüberprüfung durch den Prüfungsausschuss:
Um sich als Fachwechsler für ein höheres Fachsemester bewerben zu können, muss zunächst eine Einstufung des Fachsemesters vom Prüfungsausschuss vorgenommen werden.
Beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das höhere Fachsemester endet am
- 15.09. für das Wintersemester
- 15.03. für das Sommersemester
Entsprechend muss ein Antrag auf Einstufung bis spätestens 21 Tage vor Bewerbungsschluss beim Prüfungsausschuss gestellt werden, um die rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können.
Alle Informationen bezüglich der Einstufung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.
Wichtige Unterlagen: Antrag auf Einstufung
Über die Erfolgsaussichten Ihres Antrages kann im Voraus nichts gesagt werden. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn entsprechende Studienplätze frei werden. Die Studienplätze werden jedoch zuerst an Studienortswechsler*innen nach folgender Rangfolge gemäß §21 der Vergabe VO NRW vergeben:
- Amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
- Einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten, den Kindern oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.
- Anerkennung eines Antrages auf bevorzugte Berücksichtigung. Dem Antrag soll nur stattgegeben werden, wenn die Zulassung an einem anderen Studienort unter Anlegung eines strengen Maßstabs mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Hierbei kommen insbesondere eigene gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe in Betracht (weitere Informationen finden Sie bei hochschulstart unter: Antrag auf Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches).
- Keiner der vorgenannten Gründe.
Besteht Ranggleichheit, entscheidet die Durchschnittsnote. Die Zulassungsbescheide werden in der Regel ab Ende März bzw. Ende September versandt. Wenn Sie einen Monat nach Bewerbungsende keine Zulassung erhalten haben, gilt Ihr Antrag als abgelehnt. Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.
b. Im Falle einer positiven Feststellung: Bewerbung auf ein höheres Fachsemester bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung.
c. Im Falle einer erfolgreichen Einstufung, Annahme und Zulassung können Sie einen Anerkennungsantrag stellen, um Ihre bisherigen Leistungen anrechnen lassen zu können.
Hier finden Sie die Präsentation zu den Wahlpflichtmodulen der BWL vom 29. Mai 2024.
Absolvieren Sie erfolgreich drei Wahlpflichtmodule (einschließlich freiwilliger Zusatzmodule) aus einem Schwerpunktbereich und bearbeiten zudem erfolgreich die Bachelorarbeit aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich, so kann auf schriftlichen Antrag des Studierenden beim Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine separate Schwerpunktbildung ausgewiesen werden.
Sofern durch die Auswahl der Wahlpflichtmodule mehrere Schwerpunktbildungen möglich sind, müssen Sie sich bei der Antragstellung auf den Ausweis eines Schwerpunkts festlegen.
Der Schwerpunktausweis kann frühestens mit der Abschlussarbeit beantragt werden, muss aber spätestens vier Wochen nach Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen.
Senden Sie hierzu den Antrag per E-Mail an .
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses im Bereich "Schwerpunktausweis".
Die Vergabe der Projektarbeiten erfolgt i.d.R. dezentral, d.h. Sie bewerben sich direkt an den entsprechenden Lehrstühlen.
Eine Übersicht zu den Lehrstühlen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.
Beachten Sie bei der Bearbeitung unbedingt die vom jeweiligen Lehrstuhl genannten Fristen, Voraussetzungen und Hinweise (Formalia, Bewertungskriterien, etc.).
Studierende der Prüfungsordnung ab 2022 müssen eine Projektarbeit schreiben (BQ09), deren Note direkt an den Prüfungsausschuss übermittelt wird. Ein Rücktritt ist bis zu zwei Wochen nach Ausgabe des Themas ohne Angabe von Gründen prüfungsunschädlich möglich.
Studierende der Prüfungsordnung vor 2022 müssen zwei Projektarbeiten schreiben (BQ06 und BQ07). Die Note für beide Projektarbeiten wird anschließend auf Antrag an den Prüfungsausschuss übermittelt.
Abschlussarbeit
Die Anmeldung zu Bachelorarbeiten an den betriebswirtschaftlichen Lehrstühlen steht allen Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät offen und erfolgt zentral koordiniert zwei Mal jährlich nach dem Ende der Vorlesungszeit über das Anmeldeformular auf der folgenden Seite:
Universität Düsseldorf: Zentrale Anmeldung (hhu.de)
Das Formular wird jeweils einige Wochen vor dem jeweiligen Termin freigeschalten. Die genauen Daten sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der oben verlinkten Webseite.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrstuhl.
Überlegen Sie sich vor dem Absenden des Anmeldeformulars genau, welche vier Lehrstühle Sie auswählen möchten und in welcher Rangfolge Sie Ihre Präferenzen vergeben wollen (1. Präferenz, 2. Präferenz, usw.). Eine spätere Änderung Ihrer Angaben ist nicht möglich.
Falls Sie nur bei einem der beteiligten Lehstühle Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten, müssen Sie dennoch drei weitere Alternativen angeben, um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.
Sofern Sie sich rechtzeitig zum jeweiligen Stichtag für eine Bachelorarbeit über das zentrale Anmeldeformular beworben haben, erhalten Sie ca. 3 Wochen nach Fristende eine Rückmeldung, inwiefern Ihnen einen Platz zugeteilt werden konnte.
Die Zuteilung erfolgt durch einen automatisierten Algorithmus und basiert auf zwei wesentlichen Kriterien:
- Individuelle Lehrstuhlkapazitäten
- Ihren Präferenzangaben
Es ist das Ziel des Zuteilungsmechnismus möglichst vielen Studierenden eine Betreuungsangebot zu machen und dabei gleichzeitig möglichst viele Erstpräferenzen (dann Zweitpräferenzen, usw.) zu erfüllen.
Weitere Kriterien wie Noten, Projektarbeiten etc. sind kein genereller Bestandteil des Algorithmus!
In der Vergangenheit konnte ein sehr hoher Anteil an Wunschpräferenzen berücksichtigt werden - bei gleichzeitig optimaler Ausnutzung der Betreuungskapazitäten. Die Wunschpräferenz kann jedoch aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen und des nicht prognostizierbaren Wahlverhaltens nicht garantiert werden.
Zudem ist es möglich, dass bei hohen Anmeldezahlen kombiniert mit begrenzten Lehrstuhlkapazitäten die verfügbaren Betreuungsplätze zunächst studiengangsnah vergeben werden, um für alle Studierenden eine gute Betreuung gewährleisten zu können.
Bei der erfolgten Zuteilung handelt es sich um ein Angebot, welches Sie nicht zwingend annehmen müssen. Wenn Sie auf die Annahme verzichten, verlieren Sie lediglich Ihren Anspruch auf Betreuung durch einen betriebswirtschaftlichen Lehrstuhl für das Semester, für welches Sie sich beworben haben.
Falls Sie sich gegen die Annahme entscheiden, bleiben Ihnen daher folgende Möglichkeiten:
- Sie melden sich am darauffolgenden Termin erneut für das zentrale Vergabeverfahren an. Allerdings besteht dabei weiterhin keine Garantie auf einen Betreuungsplatz an einem bestimmten Lehrstuhl.
- Sie schreiben Ihre Abschlussarbeit bei einem Academic Teacher oder einem Lehrstuhl außerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Erkundigen Sie sich bitte dann direkt bei der verantwortlichen Person hinsichtlich der jeweils gültigen Anmeldeformalitäten.
Ja. Sie können Ihre Abschlussarbeit auch bei Lehrstühlen oder bei Academic Teacher schreiben, die nicht am zentralen Vergabeverfahren teilnehmen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei den jeweiligen Verantwortlichen hinsichtlich der geltenden Anmeldeformalitäten.
Nein. Haben Sie den Stichtag verpasst, können Sie sich erst zum nächsten Termin wieder für eine Abschlussarbeit bewerben.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die Ausschlussfristen und melden Sie sich rechtzeitig an.
Das Formular wird jeweils einige Wochen vor dem jeweiligen Termin freigeschalten.
Das konkrete weitere Vorgehen kann je nach Lehrstuhl variieren. Sie erhalten in jedem Fall ca. 3 Wochen nach Ende der Frist eine E-Mail an Ihre HHU-E-Mail-Adresse. Im Falle einer Betreuungszusage wenden Sie sich im Anschluss bitte an den betreffenden Lehrstuhl, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Auslandsangelegenheiten
Sie können sowohl ein Studium als auch ein Praktikum im Ausland absolvieren. Umfangreiche Informationen (Info-Veranstaltungen, Erfahungsberichte, etc.) sowie eine individuelle Beratung erhalten Sie über das International Office der HHU:
► Studium & Praktikum im Ausland
Für alle individuellen und fachbezogenen Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt ist das Auslandsteam der Wiwi-Fakultät zuständig.
Unsere Fakultät hat sowohl Partneruniversitäten in Europa als auch im außereuropäischen Ausland: Übersicht Partneruniversitäten.
Sprechzeiten bei weiteren Fragen:
- E-Mail:
- Sprechzeit: mittwochs 14-16 Uhr (Oeconomicum, Raum 02.23 oder online per Webex)
Alle Informationen über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie auf den Seiten des Auslandsteams sowie des Prüfungsausschusses.
Wichtige Dokumente:
Ja. Sie können eine Beurlaubung für die Zeit des Auslandssemsters/-Praktikums beantragen.
Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die Frist für die Antragsabgabe (Ausschlussfrist):
- Wintersemester: 31.03.
- Sommersemester: 30.09.
Neben Studium, Praktika und Forschung im Ausland kannst Du auch „zu Hause an der HHU” internationale Erfahrungen sammeln, Fremdsprachen lernen und interkulturelle Kompetenzen erwerben.
Weitere Informationen zur "Internalisation at home" finden Sie hier.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, sich mit internationalem Bezug ehrenamtlich zu engagieren und sich dieses ausweisen zu lassen.
Ehrenamtliche Projekte finden Sie hier.